Betriebliches

DSGVO – Das Abenteuer beginnt!

Wer mit halbwegs offenen Augen durch die Medienlandschaft wandert, weiß, dass seit dem 25.5. eine neue Datenschutzrichtlinie (DSGVO) gilt:
Was grundsätzlich für jeden Websitebetreiber selbstverständlich sein sollte, nämlich der sorgfältige Umgang mit den erhaltenen Daten, samt der selbstkritischen Frage, ob die dadurch erhaltenen Daten nicht zu weit in die Privatsphäre des Seitenbetrachters eingreifen, ist nun rechtlich geregelt.

Grundsätzlich ist das auch sinnvoll, denn so hat die EU endlich eine Grundlage, den Zuckerbergs dieser Welt Grenzen setzen zu können, deren Nichteinhaltung so viel kosten, dass es den Datenkraken dann auch mal weh tun kann.
Dummerweise ist die Kehrseite, dass es sich für unseriöse Glücksritter der juristischen Fraktion (Abmahnanwälte) und Missliebige anderer Art mittlerweile lohnt, Websites nach Datenschutzlöchern zu durchsuchen und die Betreiber bei nicht erfolgtem ausreichendem Datenschutz abzumahnen. Da es noch keine REchtsurteile gibt, ist die Unsicherheit unter den Websitebetreibern groß.

Auch wir sind ordentlich in´s Grübeln gekommen, ob die Interaktion mit Besuchern und Kunden uns nun in Schwierigkeiten bringen könnte.

So kam kurz nach dem 25.5. ein Besucherbeitrag im Blog, der qualifiziert war, keine Verlinkung zwecks verkappter Werbung enthielt und insgesamt ein richtig guter Beitrag war. Also all das, was sich ein websitebetreibender Handwerker nur wünschen kann.
Und was machte ich:
Ich überlegte ernsthaft, ob ich diesen Beitrag freischalten soll oder doch lieber gleich sicherheitshalber die Kreishandwerkerschaft wegen einer  möglichen juristischen Falle um Hilfe bitte! (Und ja doch, wir haben uns bei der Erweiterung unserer Datenschutzseite viel Mühe gegeben, so dass wir eigentlich auf der sicheren Seite sein müssten.)

Kurz stand auch die Überlegung im Raum, die Kommentarfunktion grundsätzlich auszuschalten.

Wir haben uns dann dagegen entschieden. Wir nehmen den Datenschutz so ernst, dass wir seit Bestehen dieser Website (1998) grundsätzlich

  • Bilder unserer Arbeit nur nach vorheriger Genehmigung des Kunden online stellen
  • von Anfang an auf die Veröffentlichung von Dankesmails zufriedener Kunden verzichtet haben, selbst wenn uns der Druck und die Online-Veröffentlichung gestattet wurde
  • wir bei jedem einzelnen Bild, das unsere Mitarbeiter zeigt, diese vorher um Erlaubnis fragen (was manchmal ganz schön unspontan sein kann – daher erscheint nicht alles online, was es wert wäre)

Kurzfristig überlegten wir auch, ob wir in Zukunft auf unsere Facebook-Seite verzichten sollen, denn wie sollen wir die Vorgabe des Datenschutzes bei all den von Facebook aufgesaugten Daten gewährleisten?

Aber wo, bitte, bleibt denn da der Spaß? Sowohl für mich uns beim Schreiben und Veröffentlichen, als auch beim geneigten Leser. Und überhaupt bei allen, die den Austausch lieben.

In diesem Sinne werde ich gleich auch unsere Facebook-Leser über Rockys neue Stalltür informieren. Denn ich muss jedes Mal lachen, wenn ich Rocky durch das Tor schauen sehe. Und ich denke, dass es anderen ähnlich geht. Wollen wir uns wirklich die Chance auf ein Lachen im Alltag wegen ein paar doofer ehrgeiziger Abmahnanwälte nehmen???
Na also!

 

Autor

Ich bin die "Tischlerfrau": Ehefrau vom Tischlermeister, Mutter von zwei Jungs, Frauchen und Möchtegernchefin vom Tischlerhund Ember.

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