Bemerkenswertes Betriebliches Einbruchschutz

Service: Neue Fördergelder von der KfW

Die KfW hat ihr Förderprogramm zum Einbruchschutz aktualisiert. Für Auftraggeber von Maßnahmen im Wert von 500,– EUR – 15.000,– EUR gibt es zwischen 10% und 20% der Auftragssumme als Zuschuss. Sollten Sie größere Maßnahmen bis 50.000,– EUR je Wohneinheit planen, könnte Sie vielleicht der Kredit mit neuen Konditionen interessieren.

Interessant finde ich persönlich, dass auch Maßnahmen für barrierefreies Wohnen gefördert werden. Sollten Sie also zusätzliche Handläufe in Haus und Wohnung benötigen, oder das Bett erhöhen lassen wollen, können Sie auch hierfür in Zukunft Zuschüsse beantragen. Und zwar, ohne dass gleich eine Pflegestufe notwendig ist.

Aus den Rückmeldungen unserer Kunden wissen wir übrigens, dass die Einreichung des Online-Antrags sehr einfach ist und die Erstattung problemlos funktioniert. Und bei Problemen sind sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter an der Hotline der KfW erreichbar.

Ein kleiner Tipp am Rande:
Wenn Sie den Antrag stellen, legen Sie die Antragssummen eher großzügig aus. Erstattet wird sowieso  nur, was Sie an Rechnungen hinterher einreichen. Aber nachträglich die Fördersumme bei unerwarteten Extraausgaben zu erhöhen, ist schwierig.

Und hier geht´s zur ausdruckbaren Datei für mehr Infos.

Autor

Ich bin die "Tischlerfrau": Ehefrau vom Tischlermeister, Mutter von zwei Jungs, Frauchen und Möchtegernchefin vom Tischlerhund Ember.

1 Kommentar Neuen Kommentar hinzufügen

  1. Abschliessbare Fenstergriffe sagt:

    Hallo zusammen, tolle Webseite habt ihr und vielen Dank für die vielen Informationen. Können solche Förderungen auch für abschliessbare Fenstergriffe und Pilzkopfverriegelungen beantragt werden? Möchten unseren Keller besser schützen, da dort schon einbgebrochen wurde.

    Liebe Grüße
    Beate

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