Kategorie: Einbruchschutz

  • Let us entertain you! Aufbruchversuch eines einbruchsicheren Fensters – mit Beweisvideo!

    Wir haben uns an die Zeitverschiebung zu gewöhnen und an die verschärften Corona-Regeln. Und zu allem Überluss ist heute auch noch Montag!

    Harte Zeiten erfordern entschlossene Maßnahmen, und so zeigen wir Ihnen zur Aufmunterung ein Video aus unserer Schatzkiste:
    Tischlermeister persönlich goes Einbruch!
    Allerdings mit dem Wissen, dass das sowieso nichts wird, denn es geht um ein RC2-Fenster, der derzeitigen Richtschnur für optimal gesicherte Fenster im Privatbereich.

    Vielleicht ist der arme Mann deswegen so frustriert über die Zwischenfragen. Doch sehen Sie selbst…“
    (Wer das Video nicht sehen kann, bestätige bitte unsere Cookies.
    Der Datenschutz erfordert leider die ausdrückliche Zusage, weil das Video auf Youtube liegt und böse Dinge geschehen könnten, wenn wir unsere Website-Besucher unkompliziert dahin weiterleiten würden.
    #Ironie off#)

    Und wer den Vergleich zu einem handelsüblichen Fensters sehen möchte, klickt bitte hier:

  • Abschließbare Fenstergriffe machen ein Fenster (eben NICHT!) sicher! Diesmal mit Beweisvideo!

    Immer wieder hören wir: „Mein Haus ist sicher, ich habe überall abschließbare Fenstergriffe!“
    Am schlimmsten dabei ist, dass dieser Irrglaube von unwissenden, sich dabei aber leider extrem überschätzenden Kollegen, fragwürdigen Verkaufsportalen oder Betreibern von „Beratungsseiten“, die dann anschließend zu Verkaufsportalen weiterleiten, um die Provision abzugreifen, verbreitet wird.

    Jedenfalls haben wir uns daher mal die Mühe gemacht und einen kleinen Film gedreht, in dem der Chef, Jürgen Hoppe persönlich, vorführt, wie ein handelsübliches Fenster trotz abschließbarem Markenfenstergriff in Sekundenschnelle aufgehebelt werden kann.

    Damit wollen wir ausdrücklich nicht sagen, dass ein abschließbarer Fenstergriff der Einbruchsicherheit nicht zuträglich ist!
    Vielmehr ist ein zertifizierter abschließbarer Fenstergriff ein sinnvolles Feature, um bei einem bereits einbruchhemmend ausgestattetem Fenster weiteren Einbruchmethoden vorzubeugen.
    Aber als alleinige Maßnahme: Nein, bitte nicht!

    Wer dazu mehr lesen möchte, hier drei weitere Beiträge zum Thema.

  • Einbrechen ist kinderleicht! Oder: Lehrfilm für Einbrecher

    In der letzten Woche häuften sich die Meldungen über Einbrüche im Landkreis.
    Sicherlich kann man sich vor Einbruch schützen, bzw. ihn sehr unwahrscheinlich machen. Aber immer noch unterschätzen viele, wie einfach handelsübliche Fenster zu überwinden sind.

    Daher an dieser Stelle ein Film, der zeigt, wie schnell ein handelsübliches Fenster (bzw. eine Balkontür) aufgehebelt werden kann. Aufhebeln ist die häufigste Methode einzubrechen.
    Den Blogtitel „Lehrfilm für Einbrecher“ habe ich übrigens mit ordentlich Ironie gewählt. Denn ganz bewusst hat sich mein Mann so hingestellt, dass sehr schlecht zu sehen ist, wie und wo genau er am Fenster arbeitet.
    (Übrigens gibt es im Netz auch viele Filme von Polizisten, die diese in Aktion zweigen.)

    Und hier noch der Link zum Videobeweis, dass auch ein abschließbarer Fenstergriff nicht zur Sicherung eines Fenster ausreicht.



  • Sind Sie sicher? Im November können Sie das auf unserer Ausstellung erfahren!

    Mittlerweile ist es schon fast eine kleine Tradition: Gemeinsam mit der Polizei, dem Weißen Ring und anderen Betrieben, die im Bereich Haussicherheit tätig sind, veranstalten wir unsere Herbstausstellung zum Thema Haussicherheit im Bereich Einbruchschutz in der Rintelner Innenstadt.

    Termin ist der 7. – 9. November in der Innenstadt auf dem Marktplatz, das frühere Modehaus Jakobs.
    Do.: 10:00 – 18:00 Uhr
    Fr.: 10:00 – 18:00 Uhr
    Sa.: 10:00 – 15:00 Uhr

    So sah das Ganze übrigens 2017 aus, aufgenommen und veröffentlicht von Rinteln-Aktuell.

    Stolz sind wir darauf, dass nur Firmen, die auf der Errichterliste der Polizei stehen, dabei sind. Das Ganze wird also eine qualitativ sehr hochwertig Ausstellung!

    Unser Aufbruchfenster zeigt Ihnen dabei eindrucksvoll, wie schnell Ihre Fenster zuhause von Einbrechern geöffnet werden können. Probieren Sie es selber aus!
    (Und das geht wirklich sehr schnell und sehr einfach: Unser damals erst 5-Jähriger Sohn konnte das schon!)
    Dabei können Sie sich mit den von uns montierten innenliegenden Sicherungen so einfach und unkompliziert schützen! (Und auch das zeigen wir natürlich!)

    Weiterhin informieren wir über:
    – Balkontürschlösser mit Fernbedienung

    Viele Haushalte gehen lieber durch ihre Balkon-,  bzw. Terassentüren, denn durch ihre Haus- oder Wohnungstüren. Jetzt endlich gibt es eine Möglichkeit, diese Türen ohne Dreck unkompliziert nachzurüsten, so dass die Türen einbruchsicher verschlossen und, nach dem Wiederkommen, von außen geöffnet werden können. Und alles ohne Kraftaufwand!

    – die neueste Generation Türschlösser für Privathäuser von ABUS:
    Türen öffnen mittels Transmitter oder Codeeingabe – nicht nur für Firmen und Banken, sondern jetzt auch für private Haushalte!
    Schon lange gibt es Türöffnungen per Nummerncodeeingabe. Bisher waren diese Systeme aber eher für Firmen und Banken die richtige Lösung. Jetzt endlich gibt es diese Möglichkeiten der Zuganskontrolle und Protokollierung auch als sinnvolle Lösung für Privathaushalte.

    Und, psst, nicht weitersagen: Für alle Eltern und Großeltern haben wir für die Kleinen (Pixi-)Bücher zum Thema Einbruchsicherung (ja, so etwas gibt es – und die Büchlein sind wirklich klasse!) als Mitgebsel.
    Aber auch die Rintelner (und dazugehörigen Dörfer!) Kindergärten, Horte und Krippen dürfen sich die Büchlein gerne abholen (bitte aber abends vorher Bescheid sagen, damit wir am nächsten Tag auch genug Büchlein dabei haben).


    Beteiligt sind neben uns im Detail:
    – Polizei Rinteln
    – Weißer Ring
    – Eisen-Niemeyer, aufgeschraubte Fenstersicherheit
    – AGT (Nienburg), Einbruchmeldeanlagen
    – Comp-Pro (Nienburg), IT-Sicherheit

  • Nein, nein, und nochmals nein! Abschließbare Fenstergriffe machen ein Fenster immer noch nicht sicher! Oder: Woran Sie unwissende Gebäudesicherer erkennen.

    Gestern erreichte uns ein Hiferuf per Telefon:
    Der Anrufer erzählte uns, dass der dortige örtliche Tischler/Fensterbauer einen abschließbaren Fenstergriff für die Sicherheit des Hauses völlig ausreichend fand. Da er, der hilfesuchende Anrufer, uns über den Blogbericht Mythen und Märchen zu dem Thema im Internet fand, waren wir seine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einem tatsächlich versierten Anbieter.

    Dazu muss ich erstmal sagen, dass wir uns über diesen Anruf sehr gefreut haben: Genau aus diesem Grund schreibe ich im Blog über solche Themen: Damit nicht der Endverbraucher von unwissenden Handwerkern ohne spezielle Ausbildung Mist verkauft bekommt, oder schlimmstenfalls sogar auf die leider überall vorhandenen schwarzen Schafe hereinfällt.

    Doch zurück zu unserem Anrufer:
    Alle Beteiligten waren sich einig, dass wir als Tischlerei von einer Bearbeitung dieses Auftrags absehen: Zu weit sind wir vom Ort des Geschehens entfernt.
    Aber auf die Frage, ob wir jemanden vor Ort persönlich empfehlen könnten, konnten wir in diesem Fall leider auch keine zufriedenstellende Antwort geben.
    Ich verweise an dieser Stelle nochmal an meinen Blogpost zum Thema „Handwerkersuche“, in der ich erste Hinweise gab, woran man einen guten Handwerker erkennen könnte (ja, ich schreibe ganz bewusst im Konjunktiv!).

    Hier noch drei Punkte, bei denen ich als Kunde ganz schnell nach einer Alternative zu meiner ursprünglichen Anbieterwahl suchen würde:

    1. In den meisten Bundesländern berät die Polizei zum Thema Haussicherheit mit allgemeinen Vorträgen, und mit etwas Glück auch ganz individuell direkt bei Ihnen vor Ort. Diese Beratungen sind für Sie als Bürger kostenfrei und unverbindlich.
      Und zumindest wir finden es auch überhaupt nicht schlimm, wenn der Kunde bereits informiert ist:  Im Gegenteil, wir können uns dann bei der Beratung auf die ganz besonderen örtlichen Gegebenheiten konzentrieren, und müssen nicht bei der kleinen „Einbruchschutz-Grundschule“ anfangen.
      Ist Ihr Anbieter dagegen von Ihren Fragen genervt, sollten Sie aufhorchen.
    2. Gut ist auch der Hinweis von Ihnen an den Handwerker gleich zu Beginn, dass Sie beabsichtigen, die „Zuhause sicher“-Plakette zu beantragen. Seriöse Betriebe freuen sich dann meistens, weil so ihre Kompetenz nochmal nach Ende der Arbeiten mit einer Plakette unterstrichen wird.
      Eher unsichere Anbieter machen dagegen gerne mal einen Rückzieher, weil vor Verleihung der Plakette eine Begehung von Fachleuten der Polizei, bzw. ehemaligen Polizisten, steht, und auf diese Weise eventuelle Schwachstellen der Handwerkerarbeit aufgedeckt werden.
    3. Ein anderer Punkt ist das liebe Geld: Wir lassen unsere Jungs und uns, egal ob Azubi, Geselle oder Meister, an so ziemlich jeder Schulung, die in der fahrbaren Umgebung zu dem Thema angeboten wird, schulen. Damit sind relativ hohe Kosten für die Lehrgänge verbunden, ganz abgesehen vom Arbeitsausfall, in der kein Geld verdient werden kann.
      Und trotzdem müssen am Ende des Jahres bei aller Begeisterung für die Thematik die betriebswirtschaftlichen Zahlen stimmen. Damit dürfte klar sein, dass in den seltensten Fällen der billigste Anbieter auch der günstigste ist.
      Und ja, es ist verführerisch, Geld zu sparen. Dummerweise sparen Sie nicht wirklich, sondern bezahlen zusätzlich zur Rechnung mit Ärger, mangelnder Sicherheit (um die es Ihnen ja eigentlich ging) und/oder mangelnder Funktion.

    Wenn Sie diese Tipps zusätzlich zu den bereits vorhandenen aus dem Artikel beherzigen, haben Sie immer noch keine 100%ige Sicherheit. Und auch gute Betriebe können mal bei den oben genannten Hinweisen aufgrund von Zeitdruck (oder anderen Gründen) patzen.
    Trotzdem gilt: Das Risiko bei einem schwarzen Schaf zu landen, nimmt bei Beachtung der genannten Hinweise kontinuierlich ab.

    Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Suche nach „Ihrem“ Experten!

    Edit vom 15.11.2019: Hier nun auch das Video zur Aussage, dass ein abschließbarer Fenstergriff noch kein einbruchsicheres Fenster macht.

  • Service: Neue Fördergelder von der KfW

    Service: Neue Fördergelder von der KfW

    Die KfW hat ihr Förderprogramm zum Einbruchschutz aktualisiert. Für Auftraggeber von Maßnahmen im Wert von 500,– EUR – 15.000,– EUR gibt es zwischen 10% und 20% der Auftragssumme als Zuschuss. Sollten Sie größere Maßnahmen bis 50.000,– EUR je Wohneinheit planen, könnte Sie vielleicht der Kredit mit neuen Konditionen interessieren.

    Interessant finde ich persönlich, dass auch Maßnahmen für barrierefreies Wohnen gefördert werden. Sollten Sie also zusätzliche Handläufe in Haus und Wohnung benötigen, oder das Bett erhöhen lassen wollen, können Sie auch hierfür in Zukunft Zuschüsse beantragen. Und zwar, ohne dass gleich eine Pflegestufe notwendig ist.

    Aus den Rückmeldungen unserer Kunden wissen wir übrigens, dass die Einreichung des Online-Antrags sehr einfach ist und die Erstattung problemlos funktioniert. Und bei Problemen sind sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter an der Hotline der KfW erreichbar.

    Ein kleiner Tipp am Rande:
    Wenn Sie den Antrag stellen, legen Sie die Antragssummen eher großzügig aus. Erstattet wird sowieso  nur, was Sie an Rechnungen hinterher einreichen. Aber nachträglich die Fördersumme bei unerwarteten Extraausgaben zu erhöhen, ist schwierig.

    Und hier geht´s zur ausdruckbaren Datei für mehr Infos.

  • Alles Definitionssache: P4A-Glas enthält 2 oder 3 Scheiben?

    Neulich im Büro.
    Ich bin dabei, einen Blogartikel zu aktualisieren, und lasse den Gatten Korrektur lesen (schließlich ist er der Fachmann). Der Gatte ist verwirrt ob meiner kreativ-umständlichen Erklärung der diversen Fensterglasscheiben. Besonders meine Definition einer P4A Scheibe, dem zur Zeit gängigen Standard für sichere Fenster, macht ihm zu schaffen.

    Und er besteht darauf, dass die komplette Fensterglassscheibe aus 2 einzelnen Gläsern besteht. Zur Erklärung gibt sich der Tischlermeister sogar die Ehre und zeichnet den Sachverhalt auf.
    Ich selber sehe aber trotzdem 3 einzelne Scheiben.
    Der Geselle, der zufällig gerade im Büro steht, muss als Schiedsrichter die Diskussion beenden und entscheidet klugerweise in meinem Sinn: „Also für mich sind das auch 3 Scheiben.“
    Und nun die Preisfrage: Sind zwei verklebte Scheiben nun nur eine Scheibe – oder bleiben sie individuelle und freie 2 Scheiben?

    Wie würden Sie entscheiden?

    Hier zum besseren Verständnis die Erklärung der Zeichnung:
    Links: eine Glascheibe
    Rechts daneben: Luft (in der Fachsprache: „Scheibenzwischenraum“)
    Rechts neben der Luft des „Scheibenzwischenraums“ (schon für diese Umschreibung lohnt sich der Blogartikel): eine weitere Scheibe
    Die Schlangenlinie rechts daneben: verklebte Sicherheitsfolie
    Und zum Schluss ganz rechts, direkt neben der Schlangenlinie Folie: eine Glasscheibe zum Abschluss!
    Und während die Abstimmung läuft, fange ich schon mal an zu überlegen, ob ich gerade einen Test zur Evaluierung des Selbstverständnisses der einzelnen Mitglieder einer Partnerschaft entwickelt habe…
  • Mythen und Märchen, Teil 3: Rollläden bieten einen guten Einbruchschutz!

    Viele Kunden lassen vor ihrem Urlaub die Rollläden herunter in der Hoffnung, dadurch dem Einbrecher mehr „Masse“ entgegenzusetzen, und so einem Einbruch vorzubeugen.
    Leider ist hier ein Denkfehler: Herabgelassene Rollläden machen gleich klar, dass dieses Haus gerade ohne Bewohner und schutzlos dem Einbrecher ausgeliefert ist!
    Dies ist quasi gleichbedeutend mit einer persönlichen Einladung zum Einbruch!

    Desweiteren ist es nur ein hartnäckiges Gerücht, dass Rollläden ein Fenster, geschweige denn das komplette Gebäude einbruchsicher machen.
    Hier liegt die Betonung auf „Gerücht“ und entspricht nicht der Realität. Werden nicht explizit einbruchsichere Rollläden vom Tischler verbaut, können Sie getrost davon ausgehen, dass Ihre Rollläden keinen besonderen Einbruchschutz darstellen.
    Da wir selber viel mit Rollläden und Rollladenreparaturen zu tun haben, schätzen wir den Anteil der im Schaumburger Land verbauten einbruchsicheren Rollläden bei annährernd 2% von allen vor 2005 verbauten Rollläden.
    Zugegeben, das sind keine empirisch erhobenen Werte, und sie gelten erst recht nicht für ganz Deutschland. Aber ehrlich gesagt glauben wir nicht, dass diese Zahlen deutschlandweit anders aussehen, auch nicht bei einer korrekten statisichen Erhebung.

    Was also tun?
    Auch wenn es paradox klingt: Lassen Sie für einen verbesserten Einbruchschutz die Rollläden oben! Jedenfalls dann, wenn Sie nicht anwesend sind, und Sonnen- und Sichtschutz nicht erforderlich ist. Alles andere ist, wie oben geschrieben, eine freundliche Einladung an jeden Einbrecher!
    Wenn Sie nun darüber nachdenken, Ihre alten Rollläden gegen sichere auszutauschen, bedenken Sie, dass Sie für dieses Geld auch in sichere Fenster investieren können, entweder komplett neu, oder als Nachrüstung.
    Nicht, dass wir Ihnen nicht auch gerne neue Rollläden verkaufen. Aber aus einbruchstechnischer Sicht ist in über 90% aller Fälle die Sicherung der Fenster gegen Einbruch sinnvoller als die der Rollläden.
    Unter anderen auch deswegen, weil Sie vermutlich eher selten alle Rollläden runterfahren lassen, nur weil Sie kurz einkaufen fahren. Den eingebrochen wird nicht nur zur Urlaubszeit, sondern auch und insbesondere in den berühmten „Ich war doch nur 5 Minten weg!“

    Wenn es denn trotzdem einbruchsichere Rollläden sein sollen, weisen Sie Ihren Tischler bereits bei der Begehung darauf hin. Auf dem schriftlichen (!) Angebot sollen dann die Rollläden ausdrücklich mit RC2 ausgewiesen werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die richtigen Rollläden angeboten wurden, fragen Sie bei „Zuhause sicher“ (www.zuhause-sicher.de) oder den Präventionsstellen für Haussicherheit der Polizei nach.
    Natürlich gehört zum Abschluss ebenfalls auf der Rechnung die besondere Ausweisung der Rollläden.

    Sollte diese hier fehlen, wurde möglicherweise doch stillschweigend ein anderer Rollladen, ohne speziellen Einbruchschutz, verbaut.

  • Mythen und Märchen, Teil 2: Alarmanlagen schützen vor Einbruch

    Gerne wird für Alarmanlagen mit dem Argument geworben, dass sie einen Schutz vor Einbrechern bieten. Am besten mit einer Direktverbindung zum Handy, damit man jederzeit sehen kann, wie es um das Eigenheim bestellt ist.
    Und eine Connection zur zuständigen Wach- und Schließgesellschaft wär auch gut. Uuund zu guter Letzt am besten noch eine Standleitung zur örtlichen Polizeidienststelle!

    Leider sieht die Wahrheit anders aus. Ein im Präventionsbereich tätiger und auf das Thema angesprochener Polizist erklärte mir das mal auf den Punkt mit folgenden Worten:
    „Eine Alarmanlage heißt fachlich korrekt „Einbruchmeldeanlage“. Und genau das macht diese Technik. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Stellen Sie sich also vor, Sie liegen gemütlich auf Malle am Strand – und dann geht Ihr Handy. Und Sie sehen live und in Farbe, wie gerade ein Einbrecher sich über Ihr Haus hermacht. Was machen Sie in dieser Situation? Wie können Sie jetzt eingreifen?
    Die Wahrheit ist, dass Sie keine Chance haben, hier das Unglück abzuwenden. Bis Sie die Polizei oder andere Stellen informiert haben, und diese vor Ort sind, befinden sich die Diebe bereits auf der A2 (die Wahrscheinlichkeit ist jedenfalls recht hoch, wenn man von Rinteln als Tatort ausgeht, Anm. der Verfasserin).
    Aus diesem Grund ist es sinnvoll, erst für die unabdingbare Grundlage, d.h. mechanische Sicherheit (Einbruchschutz für Fenster und Türen), zu sorgen, bevor man sich an die Kür macht und eine Alarmanlage installieren lässt.“

    Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen…

  • Einbruchschutz mal preiswert 

    Zugegeben, dieser Humor ist nicht jedermanns Sache. Trotzdem wollten wir das gerne teilen…

     

     

  • Mythen und Märchen, Teil 1: Abschließbare Fenstergriffe machen ein Fenster sicher!

    Neulich war es wieder so weit:
    Das Telefon ging, und der Kunde bat um abschließbare Fenstergriffe, er wolle sein Haus einbruchsicher machen.

    Da abschließbare Fenstergriffe immer noch als klassische Methode der Einbruchsicherung gelten, finden wir es an der Zeit, hier mal in aller Deutlichkeit klare Worte zu finden:
    Abschließbare Fenstergriffe ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen haben eine ähnlich nachhaltige Wirkung auf das Abhalten von Einbrechern wie ein Tag Diät auf das Gewicht nach einem 3-wöchigen All-inklusive-Urlaub!

    Aber mal genauer:
    Mit einem abschließbaren Fenstergriff habe ich einen gewissen Einbruchschutz, wenn der Einbrecher einen umherliegenden Stein nimmt, mit diesem direkt am Fenstergriff die Scheibe einschlägt, danach durchgreift und den Fenstergriff umlegt, um das Fenster komplett zu öffnen. (Konnte man mir bis hierhin folgen?)
    Kann er den Fenstergriff durch die Abschließfunktion nicht drehen, bleibt der Einbrecher dagegen draußen. So weit – so gut.
    Dummerweise ist dies aber eine sehr selten genutzte Methode, einzubrechen.

    Daher ist das Geld hier schlecht angelegt, wenn ich meine Fenster nicht zusätzlich gegen andere Einbruchmethoden sichere, die häufiger angewendet werden.
    Gut angelegt ist es dagegen, wenn zu einer ordentlichen Sicherung durch geprüfte und vernünftig montierte aufschraubbare Beschläge oder Pilzkopfsicherungen zusätzlich abschließbare Fenstergriffe verwendet werden.

    Dann aber bitte hierbei auf die Qualität achten. 100Nm sollten die Griffe schon aushalten, bevor sie der rohen Gewalt nachgeben. Alles andere ist rausgeworfenes Geld – jedenfalls dann, wenn es um das Abhalten von Einbrechern geht.

    Daher bitte im Baumarkt auf das Kleingedruckte achten. Denn in den einschlägigen Märkten haben wir auf unseren Streifzügen bis zum heutigen Tag noch keine Griffe, die diesen Maßstäben genügen, vorgefunden.
    Oder gleich beim Fachbetrieb kaufen. (Als Fachbetrieb für Gebäudesicherheit ist das natürlich unsere favorisierte Vorgehensweise.)

    Wenn Sie dann nun endlich Ihre qualitativ hochwertigen Griffe haben, achten Sie bitte darauf, diese auch ihrer Funktion gemäß zu benutzen!!!

    Lachen Sie nicht, aber der Mensch ist faul und schließt nicht unbedingt ab. Und wenn er abschließt, lässt er den Schlüssel im Schloss stecken.
    Das schützt vor Einbruch dann genauso gut wie ein Bikini gegen Kälte.
    Seriös geschreiben:
    Im Falle eines Falles macht der Einbrecher eine Schlüsseldrehung am Fenstergriff, und das Fenster ist offen.
    Wenn Sie nicht den Einbrecher mittels Lachkrampf außer Gefecht setzen wollen, ist ein so verwendeter Fenstergriff also kein echter Schutz.

    Also immer dran denken: Die Fenstergriffe tatsächlich abschließen, und den Schlüssel mehr als eine Armlänge vom Fenster entfernt aufbewahren.

    Ja, es liest sich lustig, solche Selbstverständlichkeiten schriftlich festzuhalten. Aber wir haben bereits von der Kripo gemachte Bilder gesehen, in der eine Balkontür mit Maximalschutz wie aus dem Lehrbuch verwöhnt versehen wurde. Dummerweise hatte der Besitzer des Hauses die Schlüssel direkt neben der Tür aufbewahrt. Die Folgen waren verheerend!
    Und das war gar nicht mehr lustig!

    Fazit:

    1. Abschließbare Fenstergriffe bieten bei bereits vorhandener Sicherung einen sinnvollen Zusatzschutz. Alleine genutzt sind sie in Sachen Einbruchschutz rausgeworfenes Geld.
    2. Wenn Fenstergriffe angeschafft werden, bitte ordentliche Griffe nehmen: mindestens 100Nm sollten die guten Stücke mindestens aushalten.
    3. Die Griffe dann auch tatsächlich abschließen und den Schlüssel nicht direkt neben dem Fenster aufbewahren.
    4. Wer die Punkte 1 – 3 nicht beachtet, sollte sein Geld lieber anders ausgeben.

    Update: Zum Thema „abschließbare Fenstergriffe“ gibt es einen neuen Beitrag, in dem auch die Frage, wie man einen guten Einbruchsicherer erkennen könnte (Achtung: Konjunktiv!).

    Und noch´n Update: Diesmal haben wir einen Film als Viedobeweis gedreht, der zeigt, dass abschließbare Fenstergriffe ohne weitere Sicherung des Fensters überflüssig sind.

  • „Ja, wen nehmen wir denn?“ – Handwerkersuche leicht gemacht

    Oft kommen unsere Interessenten nicht nur aus der näheren Umgebung, sondern agieren im gesamten Bereich der Bundesrepublik.

    Diese weiter entfernten Anrufer sind dann ganz enttäuscht, wenn wir dankend ablehnen. Dabei ist es nicht so, dass wir nicht auch mal gerne in Düsseldorf oder Flensburg arbeiten wollen würden. Aber der Aufwand wäre doch dermaßen hoch, dass sich die anschließende Rechnung in einem Bereich bewegen würde, der dem Kunden die Handwerkerbegegnung als unbewaffneten Raub erscheinen lassen würde. Und so gut wir auch sind gerne wir auch genommen werden, gibt es auch im Rest der Republik gute Leute. Haben wir diesen Sachverhalt am Telefon erklärt, kommt oft die Frage, wer denn dann der Fachmann für die Sicherung der Immobilie vor Ort ist, und wohin man sich wenden soll.

    Hier versuche ich mich mal ganz vorsichtig an einer Antwort. Zum großen Teil können diese Tipps dann auch für die Suche nach anderen Handwerkern übernommen werden.

    1. Lange im Bereich der Einbruchsicherung auf dem Markt
    Viele nennen sich Experten. Wer aber erst einen 2-tägigen Lehrgang gemacht hat, ist definitiv kein Fachmann. Auch, wenn er auf den diversen Listen der Polizei und es LKA steht.
    Das ist nicht verwerflich, schließlich hat jeder mal angefangen. Aber trotzdem muss es gesagt werden: Als Frischling in einem bestimmten Bereich ist man nicht gleich ein Experte.
    Einfach, weil die Erfahrung fehlt. Sorry, das ist hart, aber leider wahr.
    Auch wenn es sicher ein gutes Zeichen für die grundsätzliche Seriösität ist, wenn Unternehmen bereits generationenlang am Markt sind. (Erwähnte ich schon, dass die Tischlerei Hoppe nun seit über 38 Jahren existiert?)
    Also am besten nach der Dauer der Tätigkeit, und zwar explizit im Bereich Sicherheit, fragen.

    2. Breites Spektrum an Sicherungsmöglichkeiten
    Jedes Haus, jede Wohnung, ja sogar jede Unterbrechung der Hausfassade, ist individuell. Und genau so sollte auch die Beratung sein. Dabei ist es wichtig, dass ergebnisoffen beraten wird. Soll heißen: wer keine innenliegenden Sicherungen verbauen kann, wird automatisch zu neuen Fenstern oder aufschraubbaren Sicherungen raten. Und damit ist die vielleicht beste Möglichkeit (beispielsweise innenliegende Sicherungen) für den Kunden außen vor.
    Daher fragen Sie genau nach, was der Handwerker alles im Tätigkeitsspektrum hat. Wir meinen, das Minimum müsste sein: aufschraubbare Sicherungen, innenliegende Sicherungen, RC2-geprüfte Fenster und Türen aus Holz und Kunststoff, Fensterglasaustausch, mit Folien verklebte Fensterglasscheiben. Wir selber bieten darüber hinaus noch weiteres an – aber das ist dann „nur noch“ der Unterschied zwischen „fair und korrekt“ und „Spezialist“.

    3. Gut ist nicht gleich teuer – und billig ist nicht gleich Geld gespart
    Es gibt immer mehrere Wege, ein Fenster (oder eine Tür, ich schreib der Einfachheit halber immer nur einen Wort hin, okay?) zu sichern. Der Preis ist abhängig von der Sicherheitsstufe, dem Bedienkomfort und den gegeben örtlichen Bedingungen, die der Handwerker vorfindet.
    Ein guter Einbruchsicherer erklärt Ihnen immer seine favorisierte Lösung – und kann dies auch begründen! Er bietet aber auf Nachfrage auch andere Lösungen an, auch wenn er deutlich macht und erklärt, dass und warum diese nicht optimal sind (und das so auch im Angebot, in der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt).

    4. Manchmal wird der Handwerker bockig
    Ein guter Gebäudesicherer kennt nicht nur seine Möglichkeiten, sondern auch seine Grenzen. Daher ist es ein gutes Zeichen, wenn er sich bei der 13. Nachfrage nach Alternativen irgendwann weigert, weitere anzubieten, sondern an einen Kollegen verweist.

    5. Entspannung bei der polizeilichen Überprüfung
    Wer sich in seiner Materie sicher fühlt und von seiner Arbeit überzeugt ist, wird kein Problem damit haben, wenn Sie bereits bei der Erstbegehung darauf hinweisen, dass Sie eine Plakette von Zuhause sicher anstreben. Um so eine Plakette zu bekommen, wird die Immobilie von den entsprechend geschulten Beamten genaustens überprüft. Da wird dem einen oder anderen Handwerker schon mal mulmig. Nur echte Fachleute bleiben hier locker.

    6. Angabe von Referenzkunden
    Gemeint ist hier nicht eine ellenlange Liste von Namen auf einer Webseite, sondern das Gespräch, und vielleicht auch der Besuch, mit Menschen aus Fleisch und Blut, die bereits mit dem Handwerker zusammengearbeitet haben und zu gezielten Fragen Auskunft geben können: Hat der Handwerker sauber gearbeitet? Wurden die Vorgaben des Angebots eingehalten? Stimmte die Zeitplanung? Wurden die allgemeinen Erwartungen an die Arbeit erfüllt? Was war besonders gut? Wo sollte man mit Überraschungen rechnen?

    7. Weiterempfehlung
    Zum Schluss der Tipp überhaupt:
    Die wohl sicherste Art, an den richtigen Handwerker zu kommen, ist die Weiterempfehlung von Menschen, die ebenso „ticken“ wie man selbst. Wenn diese mit einem Dienstleister zufrieden waren, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man selber auch gute Erfahrungen machen wird.
    Also ruhig mal im Bekanntenkreis nachfragen, wenn eine Bau- oder Renovierungsmaßnahme ansteht.

    Ich hoffe, dass Ihnen diese Liste weiterhilft. Denn es gibt sie noch, die guten Handwerker.
    Gehen Sie auf die Pirsch und finden Sie sie!

    8. Wenn Sie jemanden für die Reparatur Ihrer Fenster und Türen suchen, legen wir Ihnen insbesondere unseren Blogartikel „Lohnt sich die Fenster-Reparatur? Oder muss ein neues Fenster her?“ ans Herz. In dem geben wir spezielle Tipps für die Suche nach fachlich versierten Tischlern, die Fenster und Türen reparieren können. Und zusätzlich haben wir noch Entscheidungshilfen für Sie obendrauf gepackt, ob der Komplettaustausch vielleicht doch die sinnvollere Lösung ist.

  • Kollegenarbeit

    Neulich war mal wieder ein Firmenportrait über einen „Kollegen“ in der Zeitung, der das Thema Sicherheit nun auch für sich entdeckt hat.
    Er sichert jetzt auch die Wohnungen und Häuser seiner Kunden. Jawoll!

    Damit haben wir auch grundsätzlich kein Problem, ist doch mittlerweile die Nachfrage so groß, dass trotz Mitbewerb genug für uns zu tun bleibt.
    Ärgerlich ist nur, wenn hier ein unfähiger Betrieb auf den Zug „Sicherheit“ aufspringt, um eine neue, lukrative Einnahmequelle zu erschließen, auch wenn er keinen blassen Schimmer von der Materie hat. Denn leider/zum Glück hatte der fachkundige Tischlermeistergatte eine Begehung bei einem von diesem „Kollegen“ versorgten Kunden und entdeckte bei der Gelegenheit massive diverse Mängel.
    Zwar wurden Qualitätsbeschläge bekannter Marken verbaut, diese allerdings in den falschen Materialien (Fenster und Türen aus Holz, Alu und Kunststoff benötigen oft unterschiedliche Sicherheitsbeschläge). Und dann auch noch falsch in den Bauteilen und dem Mauerwerk befestigt.
    Der Knaller war ein mittels Silkon festgeklebter Beschlag, der Einbrecher abhalten soll… Sicherheit geht definitiv anders!

    Unser Kunde ist von uns über die mangelhafte Sicherung seines Hauses informiert und kann nun nachbessern lassen.
    Aber wie viele andere Kunden verlassen sich auf die von ihren Handwerkern ausgeführte Arbeit? Erst recht, wenn sie so reißerisch beschrien wird, wie in diesem speziellen Fall in der Zeitung zu lesen war.

    Vom „Kollegen“ ist das ein verantwortungsloses Unding:
    Wir erleben täglich von Einbrüchen traumatisierte Kunden, die sich nach dem Vorfall nicht mehr sicher fühlen und manchmal sogar die Hilfe von Psychotherapeuten benötigen. Manche verkaufen tatsächlich ihre Häuser, weil sie sich in den von ihnen langjährig bewohnten Gebäuden auf einen Schlag nicht mehr sicher fühlen!
    Und jetzt kommt noch der Vertrauensbruch durch den unterirdisch mies suboptimal gearbeitet habenden Handwerker hinzu…
    Wo bleibt da die Berufsehre? Der Stolz auf den guten Ruf, der, nebenbei bemerkt, mit solchen Machenschaften alle anderen in der Branche Beschäftigten ebenfalls runterzieht?
    Und wo bleibt die Menschlichkeit und Integrität? Wie kann ich es, nur im Namen ein paar verdienter Euros, verantworten, hier die Seele von Menschen dauerhaft zu schädigen, ihnen einen großen Teil ihrer Lebensqualität zu rauben?
    Steht es tatsächlich so schlecht um diesen Betrieb, dass er solche Mittel nötig hat?
    Oder sind die Inhaber des Betriebs tatsächlich so verantwortungslos und dämlich naiv zu glauben, dass ihr unmögliches Handeln keine Folgen haben wird?

  • Halbgarer Mist bei Beckmann

    Es ist Montag Abend und im Ersten läuft eine Doku von Beckmann zum Thema Einbruch. Der anspruchsvolle Gatte ist soweit mit der Sendung einverstanden, auch wenn wir Teile aus einer anderen Sendung bereits kennen (genau, wir kennen sie -fast- alle…).
    Besonders der Augenmerk auf die psychischen Folgen für die Opfer ist gut gelungen.

    Also alles ist entspannt, bis…ja bis um 21.13 Uhr, mitten im Endspurt der Sendung, der Gatte auf einmal voller Schmerz aufjault: „Aber doch nicht in Hooolz! Nicht den FTS 88 in Hooolz!!!“
    Ich mache große Augen, und die Erklärung des mit Schnappatmung kämpfenden Tischlermeisters folgt umgehend: „Auf der Seite von Abus wird eindeutig gesagt, dass der FTS 88 nicht in Holz verbaut werden darf!“

    Also liebe Öffentlich-Rechtlichen: Wenn ihr schon uns schon mit ambitionierten GEZ-Gebühren schröpft, macht dann bitte euren Job vernünftig. Und verzichtet gefälligst auf das Zeigen von montagetechnischen Mist!!!

    Und noch eine Anmerkung:
    Zu der Statistik muss man der Vollständigkeit halber sagen, dass in den angegebenden Prozenten bereits auch die Einbruchversuche enthalten sind. Also auch die „nur“ mit Schrammen und Dellen versehenden einbruchhemmenden Fenster, durch die die Einbrecher nicht in die Häuser kamen, sind „Einbrüche“ in der Statistik!

     

  • Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen in NRW

    Eben trudelte eine Mail vom Netzwerk „Zuhause sicher“ ein.

    Alle Immobilienbesitzer in NRW, die vorhaben, ihre Wohnräume einbruchsicher zu gestalten, wird folgende Information sicher interessieren. Ich kopiere mal die Kernaussagen hier rein:

    Im Rahmen der Förderung von Barrierefreiheit und Energieeffizienz werden nun auch Maßnahmen zum Einbruchschutz berücksichtigt:

    Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat mit RdErl. vom 23.01.2014 die „Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen“ um den „Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude“ ergänzt.

     

    Was wird gefördert?

    So besagt Nr. 1.2.1 Buchstabe m der Anlage 1 (angehängt) „Förderfähige Maßnahmen und Fördervoraussetzungen“:

    „Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude (z.B. Einbau oder Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss, Verriegelung von Fenstern oder Fenster- und Kellertüren, Verbesserung der Belichtung am und im Gebäude z.B. durch Bewegungsmelder).“

    Und unter  Nr. 5.2.3 Buchstabe f der Anlage 1 ist angegeben:

    „Außerdem sind […] Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude im Zusammenhang mit allen Maßnahmen gem. Nr. 5.2.3 (s. auch Nr. 1.2.1 Buchstabe m) förderfähig.“

     

    Wie sieht die Förderung aus?

    ·   Gefördert werden mit einem zinsgünstigen Darlehen max. 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 € pro Wohnung.

    ·   Die Bagatellgrenze beträgt 1.500 € (= Mindestbetrag, der aufgebracht werden muss).

    ·   Förderfähige Kosten sind z. B. Kosten für die Erneuerung, bzw. Nachrüstung sicherheitsrelevanter Bauteile, nicht aber Kosten für die gleichzeitige Renovierung der Räume.

    ·   Der Zinssatz für das zinsgünstige Darlehen beträgt effektiv 1 % (0,5 % Zinssatz plus Verwaltungskosten).

    ·   Der Zinssatz ist für 10 Jahre fest. Danach wird das Darlehen marktüblich verzinst.

    ·   Die Fördermaßnahme zum Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch ist nicht an Bedingungen geknüpft und kann von Jedermann beantragt werden.

    ·   Die Bewilligung dieser Fördermaßnahme ist an keine Einkommensgrenzen gebunden.

    ·   Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

    ·   Das MBWSV hat im Internet unter http://www.nrwbank.de/WfaAuskunft/WfaAuskunft eine Übersicht der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden mit deren Erreichbarkeiten eingestellt. Dort sind müssen die Interessenten Ihre Anträge selbst einreichen und ggf. weitere Beratung und Auskünfte einholen.

    ·   Bei positiver Entscheidung erteilt die Bewilligungsbehörde eine Förderzusage. Diese ist Grundlage für den Abschluss eines Darlehensvertrags mit der „NRW.BANK“.

    Die förderfähige Summe von 15.000 € kann in Kombination mit weiteren förderfähigen Maßnahmen erhöht werden, z. B. in Verbindung mit energetischen Maßnahmen oder mit weiteren Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.

    Für die Inanspruchnahme von Kombinationsfördermaßnahmen gelten andere Konditionen und Bedingungen, z. B. längere Zinsbindungen, Tilgungsnachlässe bis zu 20 %, Einkommensgrenzen und Belegungsbindungen.

    Informationen zu den jeweiligen Kombi-Fördermaßnahmen sind in den Anlagen 2 und 3 enthalten.

     

    (An dieser Stelle mal einen herzlichen Dank an Frau Hackemack für ihre immer schnelle und umfassende Informationsweiterleitung!)