Einbruchschutz

Mythen und Märchen, Teil 3: Rollläden bieten einen guten Einbruchschutz!

Viele Kunden lassen vor ihrem Urlaub die Rollläden herunter in der Hoffnung, dadurch dem Einbrecher mehr „Masse“ entgegenzusetzen, und so einem Einbruch vorzubeugen.
Leider ist hier ein Denkfehler: Herabgelassene Rollläden machen gleich klar, dass dieses Haus gerade ohne Bewohner und schutzlos dem Einbrecher ausgeliefert ist!
Dies ist quasi gleichbedeutend mit einer persönlichen Einladung zum Einbruch!

Desweiteren ist es nur ein hartnäckiges Gerücht, dass Rollläden ein Fenster, geschweige denn das komplette Gebäude einbruchsicher machen.
Hier liegt die Betonung auf „Gerücht“ und entspricht nicht der Realität. Werden nicht explizit einbruchsichere Rollläden vom Tischler verbaut, können Sie getrost davon ausgehen, dass Ihre Rollläden keinen besonderen Einbruchschutz darstellen.
Da wir selber viel mit Rollläden und Rollladenreparaturen zu tun haben, schätzen wir den Anteil der im Schaumburger Land verbauten einbruchsicheren Rollläden bei annährernd 2% von allen vor 2005 verbauten Rollläden.
Zugegeben, das sind keine empirisch erhobenen Werte, und sie gelten erst recht nicht für ganz Deutschland. Aber ehrlich gesagt glauben wir nicht, dass diese Zahlen deutschlandweit anders aussehen, auch nicht bei einer korrekten statisichen Erhebung.

Was also tun?
Auch wenn es paradox klingt: Lassen Sie für einen verbesserten Einbruchschutz die Rollläden oben! Jedenfalls dann, wenn Sie nicht anwesend sind, und Sonnen- und Sichtschutz nicht erforderlich ist. Alles andere ist, wie oben geschrieben, eine freundliche Einladung an jeden Einbrecher!
Wenn Sie nun darüber nachdenken, Ihre alten Rollläden gegen sichere auszutauschen, bedenken Sie, dass Sie für dieses Geld auch in sichere Fenster investieren können, entweder komplett neu, oder als Nachrüstung.
Nicht, dass wir Ihnen nicht auch gerne neue Rollläden verkaufen. Aber aus einbruchstechnischer Sicht ist in über 90% aller Fälle die Sicherung der Fenster gegen Einbruch sinnvoller als die der Rollläden.
Unter anderen auch deswegen, weil Sie vermutlich eher selten alle Rollläden runterfahren lassen, nur weil Sie kurz einkaufen fahren. Den eingebrochen wird nicht nur zur Urlaubszeit, sondern auch und insbesondere in den berühmten „Ich war doch nur 5 Minten weg!“

Wenn es denn trotzdem einbruchsichere Rollläden sein sollen, weisen Sie Ihren Tischler bereits bei der Begehung darauf hin. Auf dem schriftlichen (!) Angebot sollen dann die Rollläden ausdrücklich mit RC2 ausgewiesen werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die richtigen Rollläden angeboten wurden, fragen Sie bei „Zuhause sicher“ (www.zuhause-sicher.de) oder den Präventionsstellen für Haussicherheit der Polizei nach.
Natürlich gehört zum Abschluss ebenfalls auf der Rechnung die besondere Ausweisung der Rollläden.

Sollte diese hier fehlen, wurde möglicherweise doch stillschweigend ein anderer Rollladen, ohne speziellen Einbruchschutz, verbaut.

Autor

Ich bin die "Tischlerfrau": Ehefrau vom Tischlermeister, Mutter von zwei Jungs, Frauchen und Möchtegernchefin vom Tischlerhund Ember.

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